Bei neu angekommenen, nicht von Erwachsenen begleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird zunächst der Hintergrund des Aufenthaltes und die derzeitige Lebenssituation geklärt.
Die Minderjährigen werden in Obhut genommen. In einzelnen Fällen wird die Vormundschaft geführt oder es werden Privatvormünder beraten. Die Aufnahme bei Privatpersonen wird abgeklärt. Ebenso erfolgt eine ausländerrechtliche Abklärung des Aufenthaltsstatus sowie eine Antragstellung auf Asyl.
Gegebenenfalls werden Maßnahmen der Erziehungshilfe eingeleitet.