Herrenhäuser Gärten

Gartenordnung

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Die Herrenhäuser Gärten sind ein Gartendenkmal von europäischem Rang und ein einzigartiger Ort, um vollendete Gartenkunst mit allen Sinnen zu genießen. Damit alle Gäste diesen Garten ungestört erleben können, bitten wir Sie um die Einhaltung folgender Regeln.

Gestattet sind:

  • Faltstühle (Einsitzer) mit einer flexiblen Sitz- und Rückenfläche aus Stoff
  • Kinderwagen, Baggys und Fahrradanhänger für Kinder bis 4 Jahre

Nicht gestattet ist/sind unter anderem:

  • Grillen und das Entfachen von offenem Feuer (z. B. Kerzen)
  • Das Fahren oder Mitführen von Fahrrädern
  • Ziehende Lastenträger (z. B. Bollerwagen, Sackkarren, Anhänger, Einkaufstrolleys / "Hackenporsche", Koffer / Rücksäcke mit Rollen, o. ä.)
  • Das Mitführen von Hunden im Großen Garten
  • Die Mitnahme von Sonnenschirmen, (Falt-)Liegestühlen, Klappstühlen, Sitzsäcken, Bierzeltgarnituren, Bierkästen, Tischen , Kühlboxen, o. ä.
  • Die Fluchtwege mit Picknickdecken zu versperren
  • Beete, Skulpturen und Brunnen zu betreten oder gar zu beschädigen

Den Anordnungen des Garten-, Aufsichts- und Kassenpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

Weitere Regeln und Hinweise finden sich in den Gartenordnungen für den Großen Garten und den Berggarten sowie für den Georgengarten in der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO). Für Veranstaltungen gelten gesonderte Regelungen, eine Handreichung zum Internationalen Feuerwerkswettbewerb folgt ebenfalls unterhalb.

 

 

 

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