Landeshauptstadt Hannover

Organisation der Kleingärten

Der Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. ist Generalpächter der Kleingärten in Hannover.

Kleingärten in Hannover.

Die Organisation der Kleingärten in Hannover ist historisch gewachsen und beruht auf einer langjährigen und engen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteur*Innen. 
Etwa 70 Prozent der kleingärtnerisch genutzten Fläche (rund 1.050 Hektar) befinden sich im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover. Daneben gibt es noch weitere Kleingartenanlagen und -vereine, die von privaten Eigentümern (mit oder ohne Verein), verschiedenen Institutionen wie Kirchengemeinden, Grundstücksverwaltungen oder von der Deutschen Bahn verwaltet werden. 

Die Organisation der Kleingärten in Hannover

Nahezu alle Kleingärtnervereine auf städtischem Grund und auch ein großer Anteil der Kleingärtnervereine auf privaten Flächen sind dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. (BZV) angeschlossen. Der BZV übernimmt auf den städtischen Kleingartenflächen seit 1995 die Rolle des Generalpächters. Das bedeutet, dass die Landeshauptstadt ihre Kleingartenflächen über einen Generalpachtvertrag an den BZV verpachtet. Dieser wiederum übernimmt über die ihm angeschlossenen Vereine die Direktverpachtung der Parzellen und verschiedene Pflichten für die Unterhaltung der Kleingartenanlagen. Ausgenommen von diesen Pflichten sind die Kontrolle und Pflege der Großbäume auf den Gemeinschaftsflächen der Kleingärtnervereine, die seit Januar 2023 wieder der Landeshauptstadt Hannover obliegt. In seiner Funktion als Generalpächter vertritt der BZV die Interessen der Vereine und setzt sich für ihre Belange ein. Weiterhin bietet er Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Vorstände, Fachberatungen sowie Wertermittlungen an, um die qualifizierte Verwaltung der Gärten sicherzustellen. 

Die einzelnen Vereine organisieren sich ehrenamtlich in einer oder auch mehreren Kolonien. Sie agieren als Vertretung des BZV und sind vor Ort für die Einhaltung der geltenden Richtlinien zuständig. In der Vereinsgemeinschaft fördern sie das Vereinsleben, unterstützen sich nachbarschaftlich-kleingärtnerisch und pflegen die Gemeinschaftsflächen der Kleingärtnervereine. Dabei behalten sie die Verkehrssicherheit im Blick und stimmen gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen mit dem BZV ab. 

Auf den ersten Blick von den Kleingärten kaum zu unterscheiden: die sogenannten Grabe- oder Gemüseländer. Der Unterschied zu den Kleingärten liegt darin, dass Grabeländer innerhalb von 6 Wochen kündbar sind, sie keinem Verein angehören und im Kündigungsfall kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Grabeländer sind als temporär genutzte Anbauflächen definiert, die an einem Standort nur solange erhalten bleiben, bis eine vorgesehene Umnutzung erfolgt. Damit unterscheiden sie sich formell grundlegend von den Kleingärten. 

Landesverband und Bundesverband 

Der Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V. ist Mitglied im Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e. V., dem insgesamt 17 Bezirksverbände mit 299 Kleingärtnervereinen angehören. 
Der Landesverband ist wiederum Mitglied im Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V., dem fast 900.000 Kleingärten auf 44.000 Hektar Fläche unterstellt sind.