Alles, was Recht ist

Rechtsgrundlagen für Kleingärten

Verschiedene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien regeln das Miteinander in Hannovers Kleingärten.

Kleingärten in Hannover.

Um sicherzustellen, dass Kleingärten gemäß den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes genutzt werden und alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten kennen, sind klare rechtliche Grundlagen von entscheidender Bedeutung. 

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG)

Auch bekannt als "Bundesgesetz über das Kleingartenwesen" hat eine lange Geschichte, die bis ins späte 19. Jahrhundert zurückreicht. Anfangs wurden auf lokaler und regionaler Ebene verschiedene Gartenordnungen erlassen. Schließlich erfolgte im Februar 1983 die bundesweite Regelung des Kleingartenwesens mit dem Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes. Dieses Gesetz wurde eingeführt, um eine einheitliche rechtliche Grundlage für Kleingärten in ganz Deutschland zu schaffen. Neben einigen Vorgaben zur zulässigen Größe und Ausstattung eines Kleingartens, wird im ersten Teil des Bundeskleingartengesetzes die kleingärtnerische Nutzung definiert und deutlich von der nicht kleingärtnerischen Nutzung abgegrenzt. 

Der zweite Teil befasst sich mit Regelungen zu Kleingartenpachtverhältnissen, vom Vertragsabschluss über die Kündigung bis zur Entschädigung. Die Bedeutung und der besondere Schutzstatus von Dauerkleingärten wird im dritten Teil des Bundeskleingartengesetzes erläutert. 

Abschließend werden die Überleitungs- und Schlussvorschriften aufgeführt. Damit schneidet das Bundeskleingartengesetz viele verschiedene Themenfelder an. Auf kommunaler Ebene bedarf es jedoch vielfach konkreterer Beschreibungen, zum Beispiel um allen Pächter*innen die zulässige kleingärtnerische Nutzung eindeutig verständlich zu machen und die Wertermittlung eines Kleingartens bei Pächterwechsel nicht willkürlich erfolgen zu lassen. 

In Hannover wurden daher zwischen der Landeshauptstadt und dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V. die Gartenordnung, die Richtlinie für das Errichten von baulichen Anlagen in Kleingartenanlagen der Landeshauptstadt Hannover sowie die Richtlinie zur Ermittlung des Wertes eines Kleingartens bei Pächterwechsel abgestimmt. 

Gartenordnung Hannover 

Die Gartenordnung liegt dem Einzelpachtvertrag bei. Sie enthält Bestimmungen und Vorschriften zur kleingärtnerischen Nutzung. Dabei geht sie unter anderem auf die kleingärtnerische Nutzung, Anpflanzungen, Einfriedungen, Wege, Umweltschutz, Tierhaltung und Lärmschutz ein. Außerdem enthält die Gartenordnung einen Verweis auf die Richtlinie für das Errichten von baulichen Anlagen in Kleingartenanlagen der Landeshauptstadt Hannover und die Richtlinie zur Ermittlung des Wertes eines Kleingartens bei Pächterwechsel. 

Richtlinie für das Errichten von baulichen Anlagen in Kleingartenanlagen der Landeshauptstadt Hannover 

In der umgangssprachlichen Baurichtlinie sind sämtliche Auflagen rund um das Thema Baulichkeiten in Hannovers Kleingärten zusammengefasst. Hierzu gehören nicht nur die Lauben, sondern auch sonstige hergestellte Anlagen, die aus Baumaterialien gefertigt wurden und mit dem Erdboden verbunden sind. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Erdboden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest genutzt zu werden. Folglich werden in der Baurichtlinie zum Beispiel auch Teiche, Aufstellpools, Spielhäuser, Pergolen, Hochbeete, Wasserzapfstellen u. v. a. behandelt. 

Richtlinie zur Ermittlung des Wertes eines Kleingartens bei Pächter*innenwechsel 

Bei Pächter*innenwechsel erfolgt die Entschädigung des Folgepächters an den Vorpächter auf Grundlage der sogenannten Bewertungsrichtlinie. Die darin festgelegten Bewertungsgrenzen sind, gemessen an den Preisen der freien Wirtschaft, sehr niedrig angesetzt. Dies ist mit der Annahme begründet, dass die Erfordernisse im Kleingartenwesen üblicherweise in Eigenarbeit erledigt werden. Auch die Pflanzenwerte entsprechen nicht den marktüblichen Baumschul-Preisen, sondern den Preisen für Pflanzen, die zu großen Teilen selbst vermehrt oder mit Gartennachbarn getauscht wurden. Dieser Ansatz wurde bewusst gewählt, um die sozialpolitische Funktion der Kleingärten zu bewahren, die vor allem dadurch hervorsticht, dass Menschen nahezu aller Einkommens- und Bildungsklassen Zugang zu einem Kleingarten erhalten. 
Bewertet wird der gesamte Garten mit seinen Anpflanzungen und Baulichkeiten. Neben den positiven Werten, gibt es auch negative Wertungen, die sog. Abzüge, für Baulichkeiten und Ablagerungen, die gemäß Gartenordnung und/oder Baurichtlinie nicht statthaft sind.