Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Abendgymnasium, Berufsoberschule, Kolleg

Schüler-BAföG für den Besuch eines Abendgymasiums, einer Berufsoberschule oder eines Kollegs

Leider können wir für Rückfragen im Bereich des Schüler-BAföGs persönlich nur im Rahmen eines vereinbarten Termins zur Verfügung stehen.
Telefonisch erreichen Sie uns - montags von 9 Uhr bis 12 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, mittwochs von 13 Uhr bis 16 Uhr und donnerstags 9 Uhr bis 12 Uhr.

Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens

A

B

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

O

P

Q

R

S

T

U

V

W

X

Y

Z

  

Möchten Sie ein Abendgymnasium, eine Berufsoberschule oder ein Kolleg besuchen?

Eine Förderung für das Abendgymnasium ist erst ab 12. Klasse 2. Halbjahr möglich.

Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht nur bei Vollzeitausbildungen.

Sollten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte wegen der Klärung Ihres Förderungsanspruchs mit uns in Verbindung.

Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Ausbildungsförderung möglichst früh zu stellen.

Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden!