Information für Lebensmittelunternehmer zum aktuellen Kennzeichnungsrecht.
Ob Allergiker, Vegetarier oder gesundheitsbewusste Verbraucher: Kundinnen und Kunden haben ein Recht auf umfassende Informationen zu angebotenen Speisen und Getränken.
Was enthalten die Gerichte?
Sind die Zutaten gesundheitsverträglich?
Werden Lebensmittel verarbeitet, die Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich ablehnen?
Welche Zusatzstoffe sind enthalten?
Welche Qualität gibt es fürs Geld?
Antworten auf all diese Fragen soll die Speisen- und Getränkekarte liefern.
Auf der einen Seite geht es dabei um Zusatzstoffe, die zum Beispiel Eigenschaften von Lebensmitteln – wie Aussehen, Haltbarkeit und Geschmack – verbessern. Andererseits geht es um Qualitätsmerkmale, die in der Bezeichnung des Gerichtes zu nennen oder zu beschreiben sind, damit Verbraucherinnen und Verbraucher die Art der Lebensmittel erkennen und sie von verwechselbaren Erzeugnissen unterscheiden können.
Sowohl der Gesundheitsschutz als auch der Schutz vor Täuschung oder Irreführung genießen in Deutschland einen hohen Stellenwert. Transparenz auf der Speisenkarte schafft aber auch Vertrauen und trägt zur Kundenbindung bei.