Zum Wohl von Mensch und Tier
Hundehaltung
Am 01.03.2003 ist das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft getreten. Seit der Änderung des NHundG zum 01.10.2003 und 26.05.2011 beruht die Erlaubnispflicht einer Hundehaltung nicht mehr auf der Rassezugehörigkeit eines Hundes, sondern besteht nur noch, wenn von einem Hund achweislich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Die Gefährlichkeit des Hundes wird von der Veterinärbehörde festgestellt.
Landeshauptstadt Hannover
Hinweise für Hundehalter*innen in Hannover
Was Sie bei der Haltung eines Hundes beachten sollten.
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Hundeauslaufflächen in Hannover
Ausgewiesene Flächen in der Stadt bieten Hunden Platz zum Spielen und Toben.
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Anleinpflicht für Hunde und Ausnahmen in Hannover
Über Leinenzwang und Hundeauslaufflächen in der Landeshauptstadt.
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Halten von gefährlichen Hunden und Einfuhrverbot für bestimmte Rassen (Service-Portal der LHH)
Wer einen Hund besitzt, wird mit der Frage konfrontiert, ob sein Tier als gefährlich gilt. Eine Hilfestellung zur Beantwortung dieser Frage.
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Hundeverordnung
Verordnung über das Halten von Hunden in der Landeshauptstadt Hannover vom 07.12.1998 (HundeVO) in der Fassung vom 17.06.2010
Merkblatt zum NHundG der Region Hannover
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) v. 12.12.2002 (Nds. GVBl. Nr. 1/2003 S. 2), geändert am 26.05.2011 (Nds. GVBl. Nr. 11/2011)