Zum Wohl von Mensch und Tier

Hundehaltung

Gesetzliche Grundlagen für die Haltung von Hunden

Am 01.03.2003 ist das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft getreten. Seit der Änderung des NHundG zum 01.10.2003 und 26.05.2011 beruht die Erlaubnispflicht einer Hundehaltung nicht mehr auf der Rassezugehörigkeit eines Hundes, sondern besteht nur noch, wenn von einem Hund achweislich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Die Gefährlichkeit des Hundes wird von der Veterinärbehörde festgestellt.

Landeshauptstadt Hannover

Hinweise für Hundehalter*innen in Hannover

Was Sie bei der Haltung eines Hundes beachten sollten.

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Freiräume

Hundeauslaufflächen in Hannover

Ausgewiesene Flächen in der Stadt bieten Hunden Platz zum Spielen und Toben.

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Infos für Hundehalter

Anleinpflicht für Hunde und Ausnahmen in Hannover

Über Leinenzwang und Hundeauslaufflächen in der Landeshauptstadt.

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Halten von gefährlichen Hunden und Einfuhrverbot für bestimmte Rassen (Service-Portal der LHH)

Wer einen Hund besitzt, wird mit der Frage konfrontiert, ob sein Tier als gefährlich gilt. Eine Hilfestellung zur Beantwortung dieser Frage. 

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Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)

Link zum Bundesministerium der Justiz

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