Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen

Geld aus einem Förderprogramm

Das Niedersächsische Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen richtet sich an Kultureinrichtungen (rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts sowie GbR), die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen.

Die Kultureinrichtungen müssen ihren Sitz in Niedersachsen/Region Hannover haben, überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten.

Gefördert werden:

  • Bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen
  • Digitale Infrastruktur
  • Veranstaltungstechnik
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
  • Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität
  • Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs
  • Energetische Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Energiebilanz

Nicht gefördert werden: 

  • Personalkosten
  • laufende Sachkosten
  • der Erwerb von Immobilien, Grundstücken und Objekten (z. B. Kunst- oder andere Sammlungsobjekte)
  • bauliche Maßnahmen an/in Gebäuden im Eigentum des Landes und des Bundes
  • bauliche Maßnahmen an/in Gebäuden im Eigentum einer Kommune, sofern diese durch den Miet- bzw. Überlassungsvertrag abgedeckt sind (für kleine bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einbau neuer Veranstaltungstechnik, dem Aufbau digitaler Infrastruktur oder anderer grundsätzlich förderfähiger Maßnahmen kann eine Förderfähigkeit in Einzelfällen ausgesprochen werden)

Förderhöhe: 

  • Fördersummen zwischen 1.000 und 25.000 EUR können bei der Region Hannover beantragt werden.
  • Die Förderung beträgt i. d. R. maximal bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ehrenamtliches Engagement:

Ehrenamtliches Engagement kann mit 15 Euro/Std., max. bis zur Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben als fiktive Ausgabe in die Berechnung einbezogen werden.

(Hinweis: Ehrenamtliches Engagement zählt nicht direkt zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, darf jedoch bei der Bemessung der Zuwendung berücksichtigt werden. Daher ist im Antragsformular eine Extra-Rubrik unterhalb des Ausgabenplanes enthalten.)

Beispielrechnungen:

Bitte beachten Sie die Richtlinie für diesen Förderbereich sowie die geltenden „Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung“ (ANBest-P).

Antragsschluss:

Der Antragsschluss „Investitionsprogramm 2025“ ist der 30. Juni 2025.

Bitte beachten Sie, dass die Anträge (Antragsformular und beizufügende Anlagen) spätestens am 30. Juni 2025 in ausgedruckter Form und mit Originalunterschrift bei der Region Hannover eingegangen sein müssen. Eine Antragstellung über E-Mail ist nicht möglich. 

Die Ergebnisse des Entscheidungsverfahrens werden voraussichtlich Mitte September 2025 bekannt gegeben.

Förderbereich „Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen“

FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Diese FAQ behandeln die praktischen Fragen zur Antragstellung im Förderbereich „Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen“.

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