Beteiligung öffentlicher Stellen und der Öffentlichkeit

Sachliches Teilprogramm Windenergie 2025

Sachliches Teilprogramm Windenergie 2025 – Neu-Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung

Ziel und Zweck des Sachlichen Teilprogramms Windenergie ist die Neu-Festlegung der Windenergienutzung, also die Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit Urteil vom 5. März 2019 die Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung (Konzentrationsplanung) im Regionalen Raumordnungsprogramm Region Hannover 2016 (RROP 2016), Abschnitt 4.2.3 Ziffer 02, für unwirksam erklärt hat. Die Träger der Regionalplanung haben entsprechend der Planungsvorgabe des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP) für die Nutzung von Windenergie geeignete raumbedeutsame Standorte zu sichern und als Vorranggebiete Windenergienutzung festzulegen (s. LROP Abschnitt 4.2.1 Ziffer 02 Satz 1). Zudem müssen bis Ende 2032 nach Bundesvorgabe (Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)) niedersachsenweit 2,2 % der Landesfläche für die Windenergie bereitgestellt sein. Das Land Niedersachsen hat Anfang 2023 den Bundesvorgaben folgend Flächenziele für die Windenergie festgesetzt (Niedersächsisches Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG)). Hiernach muss die Region Hannover bis Ende 2032 0,63 % der Regionsfläche für die Windenergienutzung festlegen.

Das Verfahren zur Neu-Festlegung zog sich – auch aufgrund von Gesetzesänderungen, neuen Erkenntnissen zu Belangen der Landesverteidigung u. v. m. – über mehrere Jahre und steht nun kurz vor dem Abschluss. Durch eine erfolgte Novellierung des NROG kann die 5. Änderung des RROP 2016 als eigenständige Satzung gleichwertig neben dem RROP 2016 als Sachliches Teilprogramm Windenergie erlassen werden.

Die wichtigsten Verfahrensschritte:

  • Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten zur 5. Änderung des RROP 2016, Nr. 3254 (IV) BDs, am 16.07.2020 
  • Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf der 5. Änderung des RROP 2016, Nr. 0355 (V) BDs, vom 12.05.2022 bis 08.07.2022 
  • Beteiligungsverfahren zum 2. Entwurf der 5. Änderung des RROP 2016, Nr. 1729 (V) BDs, aufgrund von überraschend neuen Erkenntnissen zu Belangen der Landesverteidigung nicht eingeleitet und Entwurf grundlegend überarbeitet
  • Beteiligungsverfahren zum 3. Entwurf der 5. Änderung des RROP 2016, Nr. 2053 (V) BDs, vom 23.11.2023 bis zum 12.01.2024 sowie aufgrund eines Server-Ausfalls vom 07.03.2024 bis zum 08.04.2024
  • Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilprogramms Windenergie, Nr. 3106 (V) BDs, vom 21.11.2024 bis 23.12.2024
  • Angestrebter Satzungsbeschluss des Sachlichen Teilprogramms Windenergie zum 01.04.2025, Nr. 3577 BDs

 

Das Sachliche Teilprogramm Windenergie besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • Beschreibende Darstellung
    (die textlichen Festlegungen zur Windenergie)
  • Zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:50.000 
    (die gebietsbezogenen Festlegungen zu Vorranggebieten Windenergienutzung), 
  • Begründung/Erläuterung (inkl. Anhang zur Begründung - Gebietsblätter Windenergie sowie Erläuterungskarten und Lesefassung der Zeichnerischen Darstellung)
    (die Begründung der Plansätze zu Windenergie, Ziffern 01 bis 05, insbesondere die Planungskonzeption zur Festlegung der Vorranggebiete Windenergienutzung)
  • Umweltbericht.

Die o. g. Unterlagen stehen als Anlage zur Beschlussdrucksache 3577 (V) hier zum Download bereit:

Sachliches Teilprogramm Windenergie 2025

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