Für Modernisierungsmaßnahmen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten kann eine erhöhte Abschreibung nach § 7 h, §10 f und §11 a des Einkommenssteuergesetzes (EStG) (in Verbindung mit § 177 Baugesetzbuch) beantragt werden.
Bescheinigungen für die erhöhte Abschreibung können formlos beantragt werden. Ein entsprechender Antrag muss vor Beginn der geplanten Maßnahme gestellt und bewilligt werden.
Weitere Informationen zur Städtebauförderung gibt es beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit:
Städtebauförderung und Stadterneuerung
Website des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz