Gesundheitsschutz

Reduktion von Emissionen durch modernisierte Genehmigungsverfahren

Eine neue EU-Richtlinie sollen die Umweltverschmutzung durch Industrie- und Tierhaltungsemissionen verringern.

Mit dem Europäischen Grünen Deal hat sich die EU zum Ziel gesetzt, die Umweltverschmutzung bis 2050 auf null zu reduzieren, um eine klimaneutrale und saubere Kreislaufwirtschaft mit optimierter Ressourcennutzung zu schaffen.

Industrie und Tierhaltung tragen einen erheblichen Anteil zur Verschmutzung bei. Insbesondere bei großen und intensiv wirtschaftenden Anlagen werden daher mit der neuen Richtlinie über Industrie- und Tierhaltungsemissionen die Genehmigungsverfahren angepasst.

Die Richtlinie stellt eine Erweiterung des bestehenden EU-Genehmigungssystems dar, durch dessen Einrichtung Luftverschmutzung durch regulierte Anlagen bis 2017 bereits um 75 % reduziert werden konnten. Die neue Richtlinie knüpft an dieses System an, indem sie weitere Wirtschaftsbereiche und Emissionsquellen erfasst.

Künftig sollen auch hier lediglich die besten verfügbaren Technologien zum Einsatz kommen, um Emissionen in der Industrie sowie in der Tierhaltung möglichst gering zu halten.

Durch flexible Genehmigungsverfahren für die Erprobung von Zukunftstechniken mit geringen Emissionswerten soll außerdem sichergestellt werden, dass Vorreiter im Bereich der industriellen Innovation von der Richtlinie profitieren.

Ein von der EU-Kommission eingerichtetes Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen (INCITE) sammelt und analysiert Informationen zu Zukunftstechniken im Zusammenhang mit der Reduktion von Emissionen und Umweltverschmutzung sowie erhöhter Ressourceneffizienz.

Bei der neuen Richtlinie stehen insbesondere Gesundheit und Wohlergehen der Bürger*innen im Fokus. Erstmals sind die Mitgliedstaaten angehalten, Regelungen und Maßnahmen zu schaffen, um ein Recht der Bürger*innen auf Schadensersatz für eine Schädigung der Gesundheit aufgrund von Verstößen gegen die Richtlinie in der nationalen Gesetzgebung zu verankern.

Die Richtlinie ist am 4. August 2024 in Kraft getreten. Bis zum 1. Juli 2026 haben die EU-Mitgliedsstaaten Zeit für die Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften. Über das neue Portal für Industrieemissionen melden die Nationalstaaten ab 2028 Daten im Zusammenhang mit der Richtlinie.