Verwarnungsgeld

Bei weniger gravierenden Verstößen im Straßenverkehr gibt es die Chance, über ein Verwarnungsgeld das Verfahren abzukürzen und sich zusätzliche Verfahrenskosten zu ersparen.

   

Ich muss ein Verwarnungsgeld zahlen. Muss ich die Verwarnung zurück senden, wenn das Verwarnungsgeld gezahlt wurde?

Nein, mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes ist das Verfahren abgeschlossen.

Was passiert, wenn ich die Verwarnung nicht bezahle?

Der Verkehrsverstoß wird ggfs. im Rahmen eines förmlichen Bußgeldverfahrens weiter bearbeitet.

Habe ich eine Möglichkeit, gegen das Verwarnungsgeld vorzugehen?

Nein, ein Verwarnungsgeld stellt lediglich ein Angebot dar, einen geringfügigen Verkehrsverstoß gegen Zahlung zu ahnden. Wenn das Angebot nicht angenommen wird, prüft die Behörde, ob ein Bußgeldbescheid zu erlassen ist. Hiergegen können Sie Einspruch einlegen (siehe „Bußgeld“)