Verkehrsordnungswidrigkeiten sind bewusste oder unbewusste Verstöße gegen die Verkehrsregeln. Hierzu zählen als besonders gravierende Verstöße Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, das Überfahren eines roten Lichtzeichens, Trunkenheit im Straßenverkehr oder das Fahren unter Drogeneinfluss, das Nichttragen eines Schutzhelms oder das rechtswidrige Benutzen eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren, um nur die Schwerwiegendsten zu nennen. Und natürlich gehört auch die Vielzahl der Park- und Halteverstöße zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Das hängt davon ab, wo die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde. Im Gebiet der Stadt Hannover ist die Landeshauptstadt zuständig. In den 20 übrigen Kommunen in der Region Hannover ist die Region Hannover zuständig. Ein Blick auf die Übersichtskarte gibt Gewissheit.
- Verwarnungsgeld bei verhältnismäßig geringen Verstößen
- Bußgeld bei schwereren Verstößen
- Punkte in Flensburg
- Fahrverbot
- Entzug der Fahrerlaubnis
Eine Auskunft zu Ihrem Punktestand ist nur durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg möglich.
Der Schriftverkehr kann in begründeten Einzelfällen auch über eine andere Anschrift geführt werden. Dazu ist rechtzeitig schriftlich eine andere Anschrift zu benennen.