Ein Fahrverbot ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig, z. B. der Schwere des Verkehrsverstoßes. Wenn Sie bereits Post von der Region Hannover erhalten haben, erfahren Sie dort Name und Telefonnummer Ihres Ansprechpartners oder Ihrer Ansprechpartnerin. Dort können Sie sich erkundigen.
Der Führerschein ist bei der Behörde in Verwahrung zu geben, die das Fahrverbot verhängt hat. Für die Region Hannover kann der Führerschein im Bürgerbüro in der Hildesheimer Str. 20, Hannover, oder Rendsburger Straße 34, Hannover, persönlich abgegeben oder per Post zugeschickt werden.
Das müssen Sie bei Ihrer zuständigen Polizeidienststelle erfragen. Manche Polizeidienststellen nehmen Führerscheine an und schicken sie an die zuständige Behörde.
Der Beginn des Fahrverbots ergibt sich aus dem Bußgeldbescheid. Im Zweifel wenden Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin. Den Namen finden Sie auf dem Anschreiben, das Sie erhalten haben.
Der Führerschein wird Ihnen von der Region Hannover automatisch zurückgesandt. Auf Wunsch können Sie auch einen Termin vereinbaren, um den Führerschein persönlich abzuholen.