Schwer­behinderten­­­­­ausweis

Wer braucht ihn? Was bringt er? Wo kann man ihn beantragen und was wird darin vermerkt?

Muster von Schwerbehindertenausweisen

Personen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit beeinträchtigt ist, können beim Niedersächsischen (Nds.) Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (ehemals Versorgungsamt Hannover) die Feststellung ihrer Behinderung und im Falle der Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50%) die Ausstellung eines entsprechenden Ausweises beantragen, in dem der Grad der Behinderung vermerkt wird.

Neben dem Grad der Behinderung werden auch ggf. vorliegende weitere gesundheitliche Merkmale für sogenannte Nachteilsausgleiche festgestellt und im Ausweis vermerkt (z. B. Blindheit, Notwendigkeit der ständigen Begleitung, Hilflosigkeit, außergewöhnliche Gehbehinderung). Nachteilsausgleiche sind je nach Merkmal in unterschiedlichen Formen möglich, so können neben steuerlichen Vorteilen beispielsweise Parkerleichterungen bei Blindheit oder einer außergewöhnlichen Gehbehinderung gewährt werden.

Die Feststellung der Behinderung und die Ausweisausstellung sind einkommens- und vermögensunabhängig und erfolgen durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Außenstelle Hannover - siehe Adressfeld rechts). Antragsformulare sind dort erhältlich.