Lärmaktionspläne sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz alle fünf Jahre zu aktualisieren. An der Aufstellung ist die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Turnusgemäß wurde den politischen Gremien mit der Drucksache Nr. 1921/2024 der Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 vorgelegt. Am 20. Februar 2025 hat der Verwaltungsausschuss den Beschluss zur Auslage des Entwurfs gefasst.
Mit der öffentlichen Auslage haben nun alle Bürger*innen die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise zum Entwurf des Lärmaktionsplanes einzubringen. Über diese Plattform (www.stadtplanung-beteiligung.de) kann die Beteiligung vom 06.03.2025 bis 07.04.2025 direkt online erfolgen.
Lärmschutz und Lärmminderung sind integrale Bestandteile der Stadt- und Verkehrsplanung. Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der Minderung des Verkehrslärms. Deshalb beabsichtigt die Stadt, an besonders lärmbelasteten Straßen, unter anderem mit einem Schallschutzfensterprogramm zur Verbesserung der Wohnsituation beizutragen.