EU-Umgebungslärmrichtlinie

Entwurf Lärmaktionsplan (LAP) 2024

Lärmaktionspläne sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz alle fünf Jahre zu aktualisieren. An der Aufstellung ist die Öffentlichkeit zu beteiligen.

Lärmaktionspläne sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz alle fünf Jahre zu aktualisieren. An der Aufstellung ist die Öffentlichkeit zu beteiligen.

Turnusgemäß wurde den politischen Gremien mit der Drucksache Nr. 1921/2024 der Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 vorgelegt. Am 20. Februar 2025 hat der Verwaltungsausschuss den Beschluss zur Auslage des Entwurfs gefasst.

Mit der öffentlichen Auslage haben nun alle Bürger*innen die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise zum Entwurf des Lärmaktionsplanes einzubringen. Über diese Plattform (www.stadtplanung-beteiligung.de) kann die Beteiligung vom 06.03.2025 bis 07.04.2025 direkt online erfolgen.

Lärmschutz und Lärmminderung sind integrale Bestandteile der Stadt- und Verkehrsplanung. Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der Minderung des Verkehrslärms. Deshalb beabsichtigt die Stadt, an besonders lärmbelasteten Straßen, unter anderem mit einem Schallschutzfensterprogramm zur Verbesserung der Wohnsituation beizutragen.