Im Jahr 2024 gibt es einige wichtige Neuerungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz, die den Arbeitsmarkteinstieg für Fachkräfte aus Drittstaaten in Deutschland erleichtern sollen. Auch für ausländische Studierende und für Auszubildende gibt es erweiterte Beschäftigungsmöglichkeiten.
Die Änderungen treten zum 1. März 2024 und zum 1. Juni 2024 in Kraft. Auf dem (externen) Portal „make-it-in-germany“ der Bundesregierung finden Sie eine Übersicht zu den gesetzlichen Änderungen.