Besuchseinladung

Abgabe einer Verpflichtungserklärung

Informationen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung.

Aktuelle Information: Verpflichtungserklärung

Deutsche Auslandsvertretungen verlangen vor der Erteilung eines Visums nicht selten die Vorlage einer Verpflichtungserklärung. Mit dieser können Antragsteller*innen bei der Beantragung des Visums nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt für die Dauer ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet gesichert ist.

Wenn Sie als Gastgeber*in eine*r Antragsteller*in eine solche Verpflichtungserklärung abgeben, verpflichten Sie sich, für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes der eingeladenen Person im Bundesgebiet entstehen. Sie können die Erklärung nur abgeben, wenn Sie auch in der Lage sind, diese Kosten zu übernehmen. Deshalb muss die Ausländerbehörde Ihre finanziellen Verhältnisse genau prüfen. Bitte beachten Sie, dass diese sogenannte Bonitätsprüfung bei Arbeitnehmer*innen regelmäßig erst nach dem Ende der Probezeit möglich ist.

Um eine Verpflichtungserklärung bei unserer Behörde abgeben zu können, müssen Sie im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover gemeldet sein. Sollten Sie in einer der umliegenden Städte und Gemeinden in der Region Hannover wohnen, müssen Sie die Verpflichtungserklärung stattdessen bei der Ausländerbehörde der Region Hannover abgeben.

Sie haben die Möglichkeit, die Verpflichtungserklärung online abzugeben. Wenn Sie einen Ausweis mit eID (Online-Ausweisfunktion) haben, ist kein weiterer Termin in der Behörde nötig. Wenn die Voraussetzungen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung vorliegen, können wir Ihnen das Dokument direkt mit der Post zusenden. Haben Sie noch keine eID, können Sie die Verpflichtungserklärung trotzdem online abgeben, müssen diese aber persönlich beim Willkommensservice abholen.

Wenn Sie die Verpflichtungserklärung nicht online abgeben, sondern dafür ein Termin vereinbaren möchten, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht über unserer Kontaktformular.