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Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen – dieses wird voraussichtlich erst im Mai 2024 in Kraft treten. Die Landeshauptstadt Hannover bittet darum, entsprechende Anträge erst dann zu stellen, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Eine vorzeitige Bearbeitung ist aufgrund der aktuell sehr hohen Zahl von Anträgen nicht möglich. Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß den aktuell gültigen Vorschriften.

Auskünfte durch die Einbürgerungsstelle noch nicht möglich

Der Einbürgerungsstelle sind derzeit keine Details zum Inkrafttreten des Gesetzes bekannt. Im Rahmen der Beratungstätigkeit können keine Auskünfte zu den zukünftig möglicherweise geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben werden. Von Anfragen, die sich auf die angekündigte Gesetzesänderung beziehen, bittet die behördliche Einrichtung abzusehen. Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß dem aktuell gültigen Staatsangehörigkeitsgesetz