3.1 Frauen

Ausgangslage

Die angemessene Berücksichtigung der Rolle von Frauen und Mädchen im Integrationsprozess, ihrer Potenziale und spezifischen Bedürfnisse wie auch ihrer besonderen Probleme ist eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Die Bedeutung der Frauen in der Integrationspolitik hat auch eine quantitative Komponente: In Laufe der Einwanderungsgeschichte der letzten Jahrzehnten hat es eine erhebliche Verschiebung der Geschlechterproportion gegeben, so dass der ursprünglich starke Männerüberhang innerhalb der eingewanderten Einwohnerschaft fast gänzlich ausgeglichen wurde. Mittlerweile sind 49,8 Prozent der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Hannover Mädchen und Frauen (bei der Einwohnerschaft ohne Migrationshintergrund sind es 52,9 Prozent).

Die Situation von Frauen mit Migrationshintergrund in Hannover ist vielschichtig. Auf der einen Seite wächst eine Generation selbstbewusster Frauen heran, die sich in unterschiedlichen Kontexten sicher bewegen. Viele dieser jungen Frauen sind in der Schul- und Berufsbildung erfolgreicher als männliche Migranten. Diese jungen Frauen stammen oft aus stabilen und intakten Familien, streben eine Berufstätigkeit an und sind beispielhaft für gelungene Integrationsprozesse. In der Mehrzahl orientieren sich diese Frauen an einem modernen, partnerschaftlichen Rollenverständnis, viele tragen Verantwortung als Mütter und prägen die Integration der nächsten Generation positiv.

Auf der anderen Seite ist in etlichen Familien mit Migrationshintergrund ein nach hiesigen Vorstellungen von Geschlechtergerechtigkeit überholtes Geschlechterrollenbild zu beobachten. Insbesondere dort, wo auf Grund kulturell geprägter Tradition der Vorrang sozialer Beziehung in Widerspruch zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gerät, sind Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund häufiger körperlicher oder sexueller Gewalt ausgesetzt als solche aus Familien ohne Migrationshintergrund.

Migrantinnen erfahren zudem immer noch in vielen Bereichen des täglichen Lebens eine doppelte Diskriminierung: als Frau und als Migrantin. Ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wie auch ihr gleichberechtigter Zugang zu Bildung und Arbeit, zu Gesundheits- und sozialen Regeldiensten wird durch die Verflechtung von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, der Herkunft oder Hautfarbe und gegebenenfalls der Religion erschwert.

Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund und deren Möglichkeiten ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben zu führen, gehören zu den zentralen Zielen der hannoverschen Gleichstellungs- und Integrationspolitik. Jegliche Gewalt gegenüber Frauen, sei es in Form häuslicher Gewalt, in Form von Zwangsheirat, Bedrohung mit so genanntem „Ehrenmord“ oder Kindesentführung, sei es in Form von Zwangsprostitution oder Menschenhandel ist unvereinbar mit den elementaren Menschenrechten und der Menschenwürde.

Der Schutz von Migrantinnen ist seit 2001 durch die „Beratungsstelle für von MännerGewalt betroffenen Migrantinnen“ (SUANA) als ein Schwerpunkt im „Hannoverschen Interventionsprogramm gegen MännerGewalt in der Familie“ (HAIP) verankert. Die weiteren HAIP-Bausteine, als da sind: Runder Tisch gegen MännerGewalt, Frauenhäuser, Mädchenhaus, Waage e.V. und Männerbüro, leisten ebenfalls notwendige Beiträge zum Opferschutz von Frauen/Migrantinnen. Durch Arbeitskreise wie den AK „Migrantinnen“, AK „Zwangsheirat“ und AK „Gewalt gegen Kinder in gewaltbelasteten Familien“ sowie die vorhandenen Netzwerke aller mit häuslicher Gewalt konfrontierten Institutionen und Einrichtungen in Hannover wird gewährleistet, dass die unterschiedlichen Maßnahmen konstruktiv reflektiert und weiterentwickelt werden. Das vom Land initiierte aufsuchende Beratungs- und Unterstützungsangebot durch die „Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) für Opfer häuslicher Gewalt“ ist seit seiner Gründung 2005 in die HAIP-Arbeit einbezogen. BISS kommt im Opferschutz eine besondere Bedeutung zu, da die aufsuchende Unterstützung von Migrantinnen überproportional zur Vergleichsgruppe der Frauen ohne Migrationshintergrund in Anspruch genommen wird und gute Erfolge zeigt.

Ziele

  • Die Integrationspolitik der Stadt Hannover widmet den spezifischen Lebenslagen von Frauen und Mädchen besondere Beachtung und fördert ihre gesellschaftliche Teilhabe in allen Feldern.
  • Der Schutz der Frauen vor jeglicher Form von Gewalt wird angestrebt. Das Angebot von Informationen und die Bereitstellung allgemeiner und spezifischer Beratungs- und Schutzangebote wird gesichert und der Bedarfslage angepasst.
  • Das Recht auf Selbstbestimmung und die Ächtung von Gewalt sowie von Zwangsheirat und Zwangsehe muss in allen Teilen der Stadtgesellschaft – einschließlich derer mit Migrationshintergrund – selbstverständlich werden.
  • Müttern mit Migrationshintergrund ist beim Besuch von Angeboten der Integration nach Möglichkeit eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung anzubieten.

Handlungsansätze

Die Stadt Hannover verstärkt die Unterstützung von Projekten für Migrantinnen, die das Ziel haben, die Kompetenzen der Zielgruppe zu erhöhen und ihre spezifischen Ressourcen zu stärken. Grundlegend ist hierbei ist immer die Frage, durch welche Maßnahmen für Frauen und Mädchen allgemein eine gleichberechtigte Teilhabe gefördert werden kann.

Im Rahmen einer lebensweltbezogenen Mädchenarbeit sollen die vorhandenen Ansätze in der mädchenspezifischen Arbeit unterstützt und weiter entwickelt werden. Um die Mädchenarbeit zu verbessern, sind Netzwerke mit den verschiedenen Jugendhilfeträgern im gleichen Aufgabenfeld aufzubauen. Um dabei auch die Teilhabe der Mädchen mit Migrationshintergrund zu verbessern, sind entsprechende lebensweltbezogene Angebote in der Mädchenarbeit zu initiieren, zu erproben, auszuwerten und zu koordinieren.

Bei den Beratungs- und Unterstützungs-, Aufklärungs- und Hilfsangeboten in Bereichen wie etwa Gesundheit, Sexualität, Familienplanung und Altenhilfe, die in der Praxis vorwiegend von Frauen wahrgenommen werden, wird ein kultursensibler Umgang mit diesen Themen gefördert. Bei der Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen ist eine Kooperation insbesondere mit Selbsthilfeorganisationen von Migrantinnen anzustreben.

Die Stadt unterstützt und initiiert Ansätze, die die Partizipationsmöglichkeiten für Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund verbessern. Ein solcher Ansatz, der sich zum Ziel gesetzt hat, Frauen unterschiedlicher ethnischer, kultureller, religiöser und sozialer Herkunft zusammenzubringen, um nicht nur voneinander zu lernen und einander zu unterstützen, sondern auch um die schon vorhandene Potenziale auszubauen und das sozialpolitisches Engagement von Frauen zu stärken, ist die Initiative „Frauen verbinden Welten“. Diese Initiative wurde von der Stadt Hannover ins Leben gerufen und steht allen interessierten Frauen offen.

Um den Schutz von Frauen/Migrantinnen vor (häuslicher) Gewalt zu verbessern, sollen Migrantinnen mit gezielten Maßnahmen über ihre grundlegenden Rechte im häuslichen Umfeld informiert werden. Sie sollen durch geeignete niedrigschwellige Beratungs-, Schutz- und Unterstützungsangebote in die Lage versetzt werden, von ihrem Selbstbestimmungsrecht tatsächlich Gebrauch zu machen. Für Opfer von häuslicher Gewalt werden bei Bedarf mehrsprachige Informationen und Beratungen angeboten. Eine Kooperation mit Selbsthilfeorganisationen von Migrantinnen ist anzustreben.

In Niedersachsen erhalten von Zwangsheirat betroffene Kinder und Jugendliche und in Zwangsehen lebende Frauen sowie Dritte unter einer einheitlichen Telefonnummer eine kompetente Erstberatung. Zusätzlich sind spezielle Zufluchts- und Beratungseinrichtungen für Mädchen und Frauen aus Migrantenfamilien erforderlich, um Schutz vor Zwangsverheiratung und Zwangsehe zu gewährleisten. Des Weiteren sind Selbsthilfegruppen für Frauen, die aus einer Zwangsehe „ausgestiegen“ sind, einzurichten und zu unterstützen.

Der Fachbereich Jugend und Familie arbeitet beim Aufbau einer landesweiten Vernetzungsstruktur und der bedarfsgerechten Umsetzung des Handlungskonzeptes „Zwangsheirat ächten – Zwangsehen vorbeugen“ mit. Ziel des Landes ist es, die Beratungs- und gegebenenfalls Betreuungsmöglichkeiten für von Zwangsheirat und Zwangsehe Betroffene landesweit angemessen zu schaffen bzw. zu optimieren.

Weiter zu den folgenden Abschnitten:

3.2 Kinder und Jugendliche

3.5 Sexuelle Identität und Migration

3.8 Illegale Migration

3.10 Kriminalprävention