Der Boden bildet neben Wasser und Luft die wichtigste Lebensgrundlage der Menschen. Sein Schutz ist gesetzlich durch das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) geregelt. Das Team Abfall/Bodenschutz der Region Hannover sorgt als untere Bodenschutzbehörde für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die Fachleute setzen sich täglich dafür ein, dass die vielfältigen Funktionen des Bodens gesichert oder wiederhergestellt werden.
Denn der Boden ist nicht nur Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Er ist auch Bestandteil des Naturhaushaltes und ein Archiv für Natur- und Kulturgeschichte. Bei der Wahrnehmung der Aufgaben aus dem BBodSchG wird das Team Abfall/Bodenschutz vom Niedersächsischen Umweltministerium und vom Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie unterstützt.
Die Region Hannover ist aufgrund der abfallrechtlichen Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) zuständig für die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (ÖRE) und der unteren Abfallbehörde. Dies sind das Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern und Ablagern der Abfälle sowie die Abfallverwertung. Zur Erfüllung ihrer Pflichten als ÖRE bedient sich die Region des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover – aha.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unterteams Abfall überwachen als untere Abfallbehörde die ordnungsgemäße Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) anfallender Abfälle sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (zum Beispiel Klärschlammverordnung, Bioabfallverordnung und viele mehr).