Die Rechnungsprüfung als institutionalisierte Haushalts- und Finanzkontrolle hat eine lange Tradition. Der Ursprung liegt in der Erkenntnis, dass die mit den Abgaben der Bürger arbeitende öffentliche Hand über ihre Finanzwirtschaft Rechenschaft ablegen muss.
Während auf Bundes- und Landesebene Rechnungshöfe die Kontrolle ausüben, ist in der Region Hannover ein kommunales Rechnungsprüfungsamt (RPA) für diese Aufgabe zuständig. Rechtsgrundlage sind die Paragrafen 153 ff. des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes.
Das RPA der Region ist der Regionsversammlung unmittelbar unterstellt und nur dieser verantwortlich. Es unterstützt die Regionsversammlung auf kommunaler Ebene in seiner Kontrollfunktion gegenüber der Regionsverwaltung. Neben den Prüfungen in allen Verwaltungsbereichen gewinnen die Beratungen an Bedeutung, da sie präventiv wirken. Wesentliches Ziel des RPA ist es, den sachgerechten und wirtschaftlichen Umgang mit den Einnahmen der Region Hannover sicherzustellen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RPA prüfen
die gesamte Regionsverwaltung
die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und der kleinen Kapitalgesellschaften der Region Hannover
die Verwaltungen in den regionsangehörigen Städten und Gemeinden, in denen kein eigenes RPA besteht
Rechnungen oder Jahresabschlüsse von juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus der Region Hannover (zum Beispiel, Zweckverbände, VHS Hannover Land).
Das RPA führt zudem Vergabeprüfungen und die technische Prüfung in der Regionsverwaltung sowie in den Städten und Gemeinden der Region Hannover durch, sofern dort kein eigenes Personal vorhanden ist.
Für die überörtliche Kommunalprüfung der regionsangehörigen Städte und Gemeinden ist seit dem 1. Januar 2011 der Niedersächsische Landesrechnungshof zuständig.
Rechnungsprüfungsamt Region Hannover
Schlussberichte
Alle wesentlichen Informationen zum abgeschlossenen Haushaltsjahr der Region Hannover.