Ratsbeschluss steht weiteren Kontrollen entgegen

Kontrollen von Schot­ter­gär­ten wer­den ein­gestellt

Die systematischen Kontrollen von Schottergärten im hannoverschen Stadtgebiet entfallen aufgrund eines Beschlusses des Stadtrats von 2025. 

Elemente eines Schottergartens

Die Bauverwaltung der Landeshauptstadt Hannover hat die systematischen Kontrollen von Schottergärten im hannoverschen Stadtgebiet eingestellt. Der Grund liegt in einem bisher wenig beachteten Haushaltsbegleitantrag (Drucksachen-Nr.: H-0272/2025), der vom Rat im vergangenen Jahr beschlossen wurde. Demnach soll nur noch eine verstärkte Information an Grundstückseigentümer*innen erfolgen, anstatt diese zu kontrollieren und die Beseitigung vorhandener Schottergärten im Zweifel per Ordnungsverfügung durchzusetzen.

Ratsbeschluss ist bindend

Die Verwaltung hatte in der Vergangenheit zur Durchsetzung des landesgesetzlichen Gebotes, dass nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen und somit keine Schottergärten sein dürfen (§ 9 Abs. 2 NBauO), ein Konzept zur systematischen Kontrolle auf verbotene Schottergärten der Baugrundstücke in der Landeshauptstadt erstellt. Mit den Kontrollen wurde auch bereits begonnen. Im zuerst kontrollierten Stadtteil Wülferode wurden auf circa 20 Prozent der kontrollierten Grundstücke unerlaubte Versiegelungen festgestellt. Später wurden die Kontrollen zwischenzeitlich ausgesetzt, da die ersten Erfahrungen ergeben hatten, dass ein erhöhter Personalbedarf für die Bearbeitung erforderlich ist. Durch den jetzigen Ratsbeschluss wird eine Wiederaufnahme der Kontrollen nicht mehr erfolgen, da die Bauverwaltung an den Beschluss des Rates gebunden ist.

Schottergärten führen zu unnötiger Erhitzung der Stadt

In der Sache bleibt die Stadtverwaltung bei ihrer Auffassung, dass vor dem Hintergrund der Herausforderungen des Klimawandels ein Entgegenwirken gegen die unnötige Versiegelung von Flächen dringend geboten wäre. Dies gilt insbesondere deshalb, weil Schottergärten zu einer unnötigen Erhitzung der Stadt führen, die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens mindern und sie zudem der Biodiversität entgegenstehen.